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Mittwoch, 13. Dezember 2017

Abgeordnete/Verfassungsschützer sind verfassungsfeindlich

Definition verfassungsfeindlich gemäß wikipedia:

"https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit"

Zitat daraus: "Verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert."

Dies tat die Polizei/das Verwaltungsgericht Braunschweig usw. im Auftrag der Parteien gegen mich.
Wie? Steht weiter unten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte damals schon unter dem Präsident Harms meinen Wahleinspruch (Wählertäuschung usw.) rechtswidrig zugunsten der Machthaber abgewehrt.

Weil ordentliche Klagen in der Bundesrepublik Deutschland/EU gemäß AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) nicht möglich sind und die Regierungen gegen die Verfassung arbeiten, habe ich den Blog erstellt.

Ich durfte nicht gemäß der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) wählen. Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen verwies mich die Polizei des Wahllokales und des Parkplatzes. Die Polizei nötigte mich unter Zeitdruck das Gebiet zu verlassen, ansonsten würde sie mich einsperren. Der geforderte Rechtsschutz wurde von der Polizei verweigert. Zum Beispiel wurde gegen Wahlgrundsätze verstoßen, wie die Unmittelbarkeit der Wahl, die Gewaltenteilung usw..

Der Verfassungsschutz wurde telefonisch informiert. Das Bundesamt behauptet rechtswidrig, es wäre nicht dafür zuständig.

Dabei ist es gemäß der Seite: https://www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/amtsleitung zuständig.

Zitat von der Seite:

"Das BfV nimmt eine unverzichtbare Rolle zum Schutz der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ein. Es hat die Aufgabe, Schaden von unserem Staat, von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und von der Bevölkerung abzuwehren."


Damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze.

Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien:

  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Dies hat der Verfassungsschutz selber niedergeschrieben, denn der Rechtsstaat Niedersachsen gehört in das Gebiet des Staates Bundesrepublik Deutschland. Oder ist das alles Täuschung?

Der Verfassungsschutz/die Abgeordneten halten sich nicht an die freiheitliche-, demokratische Grundordnung, ganz im Gegenteil.

Die Gewaltenteilung wird von den Abgeordneten und Verfassungsschützern nachweislich nicht eingehalten:

Beispiel ist der SPD-Politiker Jan Stöß aus Berlin:

Er war Abegrordneter und gleichzeitig Richter. Dies ist ein Verstoß gegen das GG usw..

Siehe https://de.linkedin.com/in/jan-st%C3%B6%C3%9F-198188134

Siehe: http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/politik/spd-bezirksfuersten-unterstuetzen-landeschef-bei-kandidatur-d58387.html

Zitat: "

SPD-Bezirksfürsten unterstützen Landeschef bei Kandidatur




Jan Stöß will Spielführer des Berliner Senats werden. (Foto: Frey)
Friedrichshain-Kreuzberg. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gibt sein Amt am 11. Dezember auf. Um seine Nachfolge rangeln inzwischen mehrere Kandidaten. Einer davon mit einem engen Bezug zu Friedrichshain-Kreuzberg.
Der SPD-Landesvorsitzende Jan Stöß war bis vor zwei Jahren Kreisvorsitzender seiner Partei in Friedrichshain-Kreuzberg. Außerdem amtierte er von Ende 2009 bis Ende 2011 als Stadtrat für Finanzen, Kultur und Sport. Bei den Wahlen 2011 trat der heute 41-Jährige als Spitzenkandidat der Bezirksgenossen an und liebäugelte danach mit einem Posten im Senat. Als ihm der verwehrt wurde, forderte Stöß 2012 den bisherigen Landesvorsitzenden Michael Müller heraus und gewann."
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_St%C3%B6%C3%9F

Jetzt wurde Herr Stöß (SPD), der gegen das GG verstößt auch noch an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, um angeblich die Grundrechte zu schützen. Da kann sich jeder selbst seine Gedanken zu machen. Da denke ich sofort an die verstorbene Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Frau Limbach (SPD), die auch schon rechtswidrig gearbeitet hatte.
Viel Spaß mit Verfassungsbeschwerden gegen die SPD...

Siehe: "https://www.morgenpost.de/berlin/article211762305/Jan-Stoess-wechselt-aus-Berlin-ans-Bundesverfassungsgericht.html

Heute am 13.12.2017 rief ich im Bundestag an. Kein Abgeordneter wollte sich an die freiheitlich-, demokratische Grundordnung halten. Somit verstoßen alle gegen die Verfassung/GG.

Eine Petition (Pet 1-17-14-201-023052) liegt dort schon über 5 Jahre unbearbeitet und wurde bisher rechtswidrig bearbeitet. Aber in 5 Minuten wurde die Diätenerhöhung abgestimmt (Quelle: google). Na klar, die Falschbeurkundungen der Bundeswehr/ des BMVg müssen ja auch vertuscht werden.


 

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