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Sonntag, 8. November 2015

Öffentlicher Antrag an das kriminelle "Amtsgericht Wolfenbüttel"

Öffentlicher Antrag an das sog. "Amtsgericht Wolfenbüttel"


Betr.: Schreiben vom 02.11.2015 - Geschäftsnummer: E 5331



Einleitung für die Leser:

Für das Amtsgericht Wolfenbüttel ist die Erde vermutlich noch eine flache Scheibe oder?

Den Eindruck gewinnt man, wenn man mit diesem nichtstaatlichen Gericht zu tun hat.
Das Gericht behauptet staatlich zu sein, aber begründet es nicht, weil es das auch nicht kann.
Denn die Bundesrepublik Deutschland ist nachweislich nur eine Staatssimulation.
Zitate von Carlo Schmid beweisen dies eindeutig.

Das Gericht verwies mich am 29.10.2015 gewalttätig aus dem Gebäude als ich einen Antrag als Staatsangehöriger des Bundesstaates Preußen 1913 stellen wollte. Dazu kann ich normalerweise diese Verwaltungsstelle nutzen.
Das Gericht akzeptiert generell aber nur Anträge von staatenlosen Personen der Bundesrepublik Deutschland.
Daher wollte mich das Gericht austricksen und verlangte von mir einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Der Ausweis enthält keinen Nachweis für eine Staatsangehörigkeit, sondern läßt nur eine Staatsangehörigkeit vermuten, wie jeder informierte Mensch weiß.
Außerdem ist der Personalausweis aus mehreren Gründen rechtswidrig. Auch wenn ich einen solchen Ausweis vorgelegt hätte, hätte es nicht so gewertet werden dürfen, wie es das sog. Gericht getan hätte. Daran erkennt man schon die Inkompetenz des Gerichtes. Ein ordentliches Gericht hätte mich darauf hingewiesen, daß Personalausweise rechtswidrig sind.

Gegendarstellung mit Anträgen zum Schreiben von der Direktorin Niemuth:

Erstmal ist festzustellen, daß das Schreiben eigentlich nichtig ist. Ein Grund dafür ist die fehlende Unterschrift der Direktorin. Aber auch die Unterschrift der Frau Sarre ist ungenügend.

Weiter ist festzustellen, daß das Schreiben rechtswidrig beglaubigt ist.

Das die Erde damals eine Kugel und keine flache Scheibe war, konnten viele auch nicht nachvollziehen. Deshalb kann die sog. Direktorin und Frau Sarre nicht nachvollziehen, daß ich eine Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat Preußen gemäß RuStAG 1913 besitze, die ich auch gemäß meiner Abstammung eindeutig und anerkannt nachgewiesen hatte. 

Herr Ministerpräsident Weil (SPD) wurde darüber informiert. Ist die Direktorin und Frau Sarre auch in der SPD oder warum dürfen die Personen weiter gegen Gesetze arbeiten?

Frau Direktorin, begründen Sie mir bitte die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Wolfenbüttel. 
Begründen Sie, ob die von Ihnen nicht klar angeführten Verfahrensordnungen in dem Rechtskreis gemäß meiner Staatsangehörigkeit Bundesstaat Preußen 1913 anwendbar sind.

Frau Direktorin Niemuth, ich akzeptiere nur gemäß SHAEF-Gesetz zugelassene Personen, die eine ordentliche Staatsangehörigkeit besitzen, die nichts mit Adolf Hitler zu tun hat. Die Erfahrung hat gezeigt, daß generell alle Richterinnen/Richter usw,, die in bedenklicher Verbindung zu Adolf Hitler stehen, z. B. über die Verordnung vom 05.02.1934, rechtswidrig arbeiten und daher nicht zuständig sein können.

Beispiel, wo der Verwaltungsgerichtspräsident Harms im Jahr 2001 in Braunschweig meinen Wahleinspruch wegen rechtswidriger Wahlen abgewiesen hatte. Sogar das besonders SPD- politisierte Bundesverfassungsgericht hatte meinen Fall rechtswidrig bearbeitet und nach Annahme der Beschwerde abgewiesen. 

Plötzlich konmt eine Entscheidung, daß alle Wahlen bis mind. 2012 rechtswidrig waren.
Gut, daß an andere Menschen die folgenden Entscheidungen erreicht haben. 

Siehe: Am 25.07.2012 hat das BVerfG (2 BvF 3/11;- 2 BvR 2670/112 BvE 9/11) (nicht zum ersten Mal) Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Somit ist nachgewiesen, daß meine Vorträge wohl doch nicht so rechtsirrig und unbegründet sind, wie kriminelle Gerichte behaupten.
    
1. Antrag

Hiermit beantrage ich, das Schreiben zu korrigieren und vorschriftsmäßig zu unterschreiben.

2. Antrag

Alle Rechtsverstöße zu korrigieren. Siehe auch mein Fax vom 02.11.2015

Dies bedeutet, diesen Fall wegen der Unzuständigkeit des Gerichtes an die zuständige Militärregierung der Alliierten zur Überprüfung/Berichtigung zu übermitteln.
Siehe Bundesgesetzblatt aus dem Jahre 1994, falls Sie die Zuständigkeit der Alliierten bezweifeln. Ansonsten siehe Gesetz Nr. 2 und Verordnung Nr. 2 (SHAEF) der Alliierten.

Bemerkung an das Gericht:

Ich widerspreche inhaltlich Ihrem Schreiben vom 02.11.2015, soweit ich dem nicht ausdrücklich zustimme.

Wieviel Gegenbeweise brauchen Sie?

Hier ist einer von einem anderen Menschen:

http://mp3kulturstudio.whiteops.de/kt/gelberschein.pdf

Und die Entscheidung des EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) im Fall Sürmeli gegen Germany sollten Sie auch kennen. Dort steht im Prinzip, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist und kein effektiver Rechtsschutz gegeben ist.

http://www.jugendamt-wesel.com/Selim_Suermeli_ZEB/CEED_Selim_Suermeli.htm 

Ein Schreiben mit meiner Unterschrift für diesen Blogtext bekommen Sie auch noch per Fax. 

Für alle Leser noch der ursprüngliche Text (Fax an das Gericht):



Fazit: 

Es gibt immer noch Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland und der EGMR ist überfordert. Was nützt eine EGMR-Entscheidung, wenn Frau Merkel (CDU), Sigmar Gabriel (SPD) usw. diese nicht beachtet und die Menschenrechte weiter mißachtet werden?









       

  








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