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Donnerstag, 19. November 2015

Alle Personalausweise sind ungültig

Alle Personalausweise sind ungültig


Ich nehme mal die Veröffentlichung der "Braunschweiger Zeitung" vom 18.11.2015 zum Anlaß über den ungültigen Personalausweis zu schreiben, da auch viele nicht wissen, was der Ausweis bedeutet.

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ungültig, weil er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Ausweis verstößt gegen das PAuswG.

Beispiel: Siehe 1. Familienname und Geburtsname

Im Ausweis ist nur der Name zu sehen, nicht der Familienname. Schauen Sie nach, wenn Sie einen Ausweis besitzen. Anmerkung: Staatenlose besitzen Personalausweise. Glauben Sie nicht, dann prüfen Sie mal, indem Sie z. B. nach "staatenlos übereinkommen" googeln.

Name - Familienname ist juristisch ein wesentlicher Unterschied.

Auszug aus dem PAuswG zum Beweis:

§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten

(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Tag und Ort der Geburt,
5.
Lichtbild,
6.
Unterschrift,
7.
Größe,
8.
Farbe der Augen,
9.
Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“,
10.
Staatsangehörigkeit,
11.
Seriennummer und
12.
Ordensname, Künstlername.

Der Ausweis verstößt auch gegen die Bundesgesetzblätter.

Alle Besitzer eines Personalausweises haben nach dem Gesetz den Ausweis wegen der Ungültigkeit "vorzulegen". Dazu ist der Besitzer gemäß § 27 (1) 1. usw. verpflichtet. Denn es sind unrichtige Angaben enthalten.

Auszug aus dem PAuswG zum Beweis:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers

(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
1.
den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist,
2.
auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben,
3.
den Verlust des Ausweises anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen,
4.
den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
5.
anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
(2) Der Personalausweisinhaber hat zumutbare Maßnahmen zu treffen, damit keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Die Geheimnummer darf insbesondere nicht auf dem Personalausweis vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit diesem aufbewahrt werden. Ist dem Personalausweisinhaber bekannt, dass die Geheimnummer Dritten zur Kenntnis gelangt ist, soll er diese unverzüglich ändern oder die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausschalten lassen.
(3) Der Personalausweisinhaber soll durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 nur in einer Umgebung eingesetzt wird, die nach dem jeweiligen Stand der Technik als sicher anzusehen ist. Dabei soll er insbesondere solche technischen Systeme und Bestandteile einsetzen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als für diesen Einsatzzweck sicher bewertet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 28 Ungültigkeit

(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.
er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
2.
Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind,
3.
die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder
4.
gegen den Ausweisinhaber eine Anordnung im Sinne des § 6a Absatz 2 ergangen ist und er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat.
(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.  

Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=uztungBLP0w 

Sonntag, 8. November 2015

Öffentlicher Antrag an das kriminelle "Amtsgericht Wolfenbüttel"

Öffentlicher Antrag an das sog. "Amtsgericht Wolfenbüttel"


Betr.: Schreiben vom 02.11.2015 - Geschäftsnummer: E 5331



Einleitung für die Leser:

Für das Amtsgericht Wolfenbüttel ist die Erde vermutlich noch eine flache Scheibe oder?

Den Eindruck gewinnt man, wenn man mit diesem nichtstaatlichen Gericht zu tun hat.
Das Gericht behauptet staatlich zu sein, aber begründet es nicht, weil es das auch nicht kann.
Denn die Bundesrepublik Deutschland ist nachweislich nur eine Staatssimulation.
Zitate von Carlo Schmid beweisen dies eindeutig.

Das Gericht verwies mich am 29.10.2015 gewalttätig aus dem Gebäude als ich einen Antrag als Staatsangehöriger des Bundesstaates Preußen 1913 stellen wollte. Dazu kann ich normalerweise diese Verwaltungsstelle nutzen.
Das Gericht akzeptiert generell aber nur Anträge von staatenlosen Personen der Bundesrepublik Deutschland.
Daher wollte mich das Gericht austricksen und verlangte von mir einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Der Ausweis enthält keinen Nachweis für eine Staatsangehörigkeit, sondern läßt nur eine Staatsangehörigkeit vermuten, wie jeder informierte Mensch weiß.
Außerdem ist der Personalausweis aus mehreren Gründen rechtswidrig. Auch wenn ich einen solchen Ausweis vorgelegt hätte, hätte es nicht so gewertet werden dürfen, wie es das sog. Gericht getan hätte. Daran erkennt man schon die Inkompetenz des Gerichtes. Ein ordentliches Gericht hätte mich darauf hingewiesen, daß Personalausweise rechtswidrig sind.

Gegendarstellung mit Anträgen zum Schreiben von der Direktorin Niemuth:

Erstmal ist festzustellen, daß das Schreiben eigentlich nichtig ist. Ein Grund dafür ist die fehlende Unterschrift der Direktorin. Aber auch die Unterschrift der Frau Sarre ist ungenügend.

Weiter ist festzustellen, daß das Schreiben rechtswidrig beglaubigt ist.

Das die Erde damals eine Kugel und keine flache Scheibe war, konnten viele auch nicht nachvollziehen. Deshalb kann die sog. Direktorin und Frau Sarre nicht nachvollziehen, daß ich eine Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat Preußen gemäß RuStAG 1913 besitze, die ich auch gemäß meiner Abstammung eindeutig und anerkannt nachgewiesen hatte. 

Herr Ministerpräsident Weil (SPD) wurde darüber informiert. Ist die Direktorin und Frau Sarre auch in der SPD oder warum dürfen die Personen weiter gegen Gesetze arbeiten?

Frau Direktorin, begründen Sie mir bitte die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Wolfenbüttel. 
Begründen Sie, ob die von Ihnen nicht klar angeführten Verfahrensordnungen in dem Rechtskreis gemäß meiner Staatsangehörigkeit Bundesstaat Preußen 1913 anwendbar sind.

Frau Direktorin Niemuth, ich akzeptiere nur gemäß SHAEF-Gesetz zugelassene Personen, die eine ordentliche Staatsangehörigkeit besitzen, die nichts mit Adolf Hitler zu tun hat. Die Erfahrung hat gezeigt, daß generell alle Richterinnen/Richter usw,, die in bedenklicher Verbindung zu Adolf Hitler stehen, z. B. über die Verordnung vom 05.02.1934, rechtswidrig arbeiten und daher nicht zuständig sein können.

Beispiel, wo der Verwaltungsgerichtspräsident Harms im Jahr 2001 in Braunschweig meinen Wahleinspruch wegen rechtswidriger Wahlen abgewiesen hatte. Sogar das besonders SPD- politisierte Bundesverfassungsgericht hatte meinen Fall rechtswidrig bearbeitet und nach Annahme der Beschwerde abgewiesen. 

Plötzlich konmt eine Entscheidung, daß alle Wahlen bis mind. 2012 rechtswidrig waren.
Gut, daß an andere Menschen die folgenden Entscheidungen erreicht haben. 

Siehe: Am 25.07.2012 hat das BVerfG (2 BvF 3/11;- 2 BvR 2670/112 BvE 9/11) (nicht zum ersten Mal) Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Somit ist nachgewiesen, daß meine Vorträge wohl doch nicht so rechtsirrig und unbegründet sind, wie kriminelle Gerichte behaupten.
    
1. Antrag

Hiermit beantrage ich, das Schreiben zu korrigieren und vorschriftsmäßig zu unterschreiben.

2. Antrag

Alle Rechtsverstöße zu korrigieren. Siehe auch mein Fax vom 02.11.2015

Dies bedeutet, diesen Fall wegen der Unzuständigkeit des Gerichtes an die zuständige Militärregierung der Alliierten zur Überprüfung/Berichtigung zu übermitteln.
Siehe Bundesgesetzblatt aus dem Jahre 1994, falls Sie die Zuständigkeit der Alliierten bezweifeln. Ansonsten siehe Gesetz Nr. 2 und Verordnung Nr. 2 (SHAEF) der Alliierten.

Bemerkung an das Gericht:

Ich widerspreche inhaltlich Ihrem Schreiben vom 02.11.2015, soweit ich dem nicht ausdrücklich zustimme.

Wieviel Gegenbeweise brauchen Sie?

Hier ist einer von einem anderen Menschen:

http://mp3kulturstudio.whiteops.de/kt/gelberschein.pdf

Und die Entscheidung des EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) im Fall Sürmeli gegen Germany sollten Sie auch kennen. Dort steht im Prinzip, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist und kein effektiver Rechtsschutz gegeben ist.

http://www.jugendamt-wesel.com/Selim_Suermeli_ZEB/CEED_Selim_Suermeli.htm 

Ein Schreiben mit meiner Unterschrift für diesen Blogtext bekommen Sie auch noch per Fax. 

Für alle Leser noch der ursprüngliche Text (Fax an das Gericht):



Fazit: 

Es gibt immer noch Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland und der EGMR ist überfordert. Was nützt eine EGMR-Entscheidung, wenn Frau Merkel (CDU), Sigmar Gabriel (SPD) usw. diese nicht beachtet und die Menschenrechte weiter mißachtet werden?









       

  








Donnerstag, 22. Oktober 2015

Unterschriften

Unterschriften


Liebe Leserinnen und Leser,

da viele gemäß meinen Erfahrungen nicht wissen, wie Unterschriften im Geschäftsverkehr oder im Privatverkehr abgegeben werden müssen, veröffentliche ich diese Seiten aus der SHAEF-Gesetzgebung. 

Grundlage sind die Zensurbestimmungen:











Donnerstag, 24. September 2015

Jobcenter Wolfenbüttel bezeichnet normale Menschen als Rechtsextreme

Jobcenterleiter Thomas Vogel wegen Straftaten gemäß VStGB angezeigt! 

Jobcenter Wolfenbüttel bezeichnet normale Menschen als Rechtsextreme

Rechtswidriges Hausverbot beim Jobcenter Wolfenbüttel

Jobcenter schlägt mit "Nazikeule" zu...

Hallöchen liebe Leser/innen (den Teil mit der rechtsextremen Darstellung finden Sie auf der 2ten Seite), wiedermal was sehr interessantes aus der Firma Jobcenter Wolfenbüttel...
Wir (mein Bruder) und ich werden betrügerisch vom Jobcenter Wolfenbüttel bzw. von der Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland (kurz BRD) vorsätzlich in einem falschen Rechtskreis geführt/gehalten. Wir sind ja schließlich Staatsangehörige des Bundesstaates Preußen (vor 1912). Gemäß der Menschenrechtserklärung Art. 15 UDHR/AEMR ist das möglich! Die Bundesrepublik Deutschland begeht Völkermord und das ist gemäß VStGB strafbar. Der Altkanzler G. Schröder (SPD) hat seine Völkerrechtsstraftaten öffentlich zugegeben, was Herr Vogel mit unterstützt.  

Der Bundesrepublik Deutschland stehen wir gegenüber!

Zu dem Schreiben des Jobcenters Wolfenbüttel:

Herr Vogel/das Jobcenter betreibt bewußt eine Personenstandsfälschung bzw. betrügt. Wir hatten die Sache normal und sachlich vorgetragen. Die betroffenen Mitarbeiter/innen verweigerten eine ordentliche Eingangsbestätigung unserer Widersprüche und lösten deshalb den Alarm aus. Vor den Gesprächen hatten wir die geforderten Wartenummern gezogen. Wenn man dann aufgerufen wird, wie es der Fall war, kann das wohl kein Stören mehr sein. Der Wartebereich ist nicht definiert bzw. abgegrenzt. Wie weit der Wartebereich sich erstreckt, kann nur vermutet werden.

Zum Beweis, eine gescannte Nummer:

Da die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Garantenpflicht verletzt haben und somit auch Straftaten begangen haben, sahen wir uns gezwungen, auf diese Straftaten wiedermal hinzuweisen. Wir haben damit versucht, das Verhalten der Mitarbeiter/innen zu korrigieren. Deshalb fühlten sich die Mitarbeiter/innen dann wohl bedroht. Das diese uns ständig rechtswidrig bedrohen, bevormunden, knebeln etc. und somit gegen internationale Verträge verstoßen, ist dem Jobcenter scheinbar nicht bewußt.
Gemäß den geltenden Rechtsnormen ist das Hausverbot ungültig, aber im Jobcenter herrscht nunmal Willkür. Deswegen fehlt natürlich auch eine Rechtsmittelbelehrung zu dem Schreiben von Herrn Vogel.

So jetzt speziell zur Seite 1 des Jobcenters:

Herr Vogel und seine Kolleginnen/Kollegen verstoßen gegen geltendes Recht und wenn man sie auf den richtigen Weg zurückbringen will, dann meinen sie, man hätte sie massiv gestört. Herr Vogels Mitarbeiter/innen in der "Leistungsberatung" fühlten sich bedroht. Der Begriff Leistungsberatung ist schon falsch. Denn, wer wie Herr Vogel usw., das Recht nicht kennt, kann auch nicht beraten. In dem Jobcenter fehlen die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Ich hatte Herrn Vogel und seine Mitarbeiter/innen aufgefordert, mir die Gesetze zu zeigen. Sie konnten es nicht, da sie unzureichend ausgestattet sind..
Ihr Alarm war nichts anderes als ein Panikalarm, weil sie nicht weiterwußten und nichts begründen konnten.
Es ging zum Beispiel darum, wie man richtig unterschreiben muß. Wenn man sich die total unleserliche Unterschrift von Herrn Vogel ansieht, dann weiß man wohl bescheid oder?

Das Jobcenter bzw. deren Mitarbeiter/innen beraten nicht ordentlich. Unser Fall beweist dies ganz klar.
Als ich andere Besucher über die falsche Arbeitsweise des Jobcenters nebenbei (kein direktes Gespräch) aufklärte, indem ich etwas lauter Sprach, kam Herr Vogel geeilt und meinte, wir können das Anliegen bei ihm im Büro besprechen. Nach dem Gespräch haben wir seinen Bereich verlassen, weil wir Herrn Kai Lüderitz noch über seine falsche Arbeitsweise informieren mußten. Aber Herr Lüderitz macht bei den Straftaten trotzdem weiterhin mit.
Außerdem hat Herr Vogel an dem Tag, nach dem Ende des eigentlichen Gespräches, einen Termin mit uns gemacht, den er dann später per Email an Ralf Scherer absagte.
Wieso macht Herr Vogel (Geschäftsführer) einen Termin, der per Email belegt werden kann, wenn er sich bedroht fühlte?
Dies ist wohl ein sehr merkwürdiges Verhalten von Herrn Vogel.

Beim endgültigen Verlassen des Jobcenters, haben wir niemandem gedroht, wieso auch?
Der Geschäftsführer Herr Vogel und seine betroffenen Mitarbeiter/innen mißbrauchen den Begriff "Drohung" als Schutzschild, und kriminalisieren uns, um von ihren Straftaten, wie Betrug und sonstigen Menschenrechtsverletzungen abzulenken.
Um die Mitarbeiter/innen vor dem Begehen von Straftaten zu schützen, empfehle ich, Herr Vogel usw. zu entlassen.

Wahrscheinlich ist das Jobcenter mit Flüchtlingssachen voll ausgelastet, sodaß sie keine Zeit mehr für normalen "Kundenverkehr" haben. Deswegen darf man in den Sprechzeiten wohl nichts mehr Fragen usw..

 Zu Seite 2:

Die Einschränkungen des Hausverbotes ist eine verwaltungsgemäße Fußfessel, damit er uns "Sklaven" schön gängeln kann. Herr Vogel, Herr Lüderitz usw., sind Feinde des Grundgesetzes, eines Rechtsstaates, der Demokratie, weil Sie uns die Freiheit und die Selbstbestimmung wegnehmen und die Gesetze in das menschlich Negative verdrehen und auslegen. Das Jobcenter ist keine staatliche Behörde und hat keine hoheitlichen Befugnisse.

Zu "Zur Klarstellung" von Herrn Vogel:

Grundsätzlich sind Herr Vogel und seine Mitarbeiter/innen nicht bereit etwas telefonisch zu bearbeiten. Herr Vogel und seine Mitarbeiter/innen legen einfach auf, wenn sie nicht mehr weiterwissen. Also lügen sie. Herr Vogel oder seine Mitarbeiter/innen sind gar nicht in der Lage etwas ordentlich zu bearbeiten, ansonsten wären wir nicht bei Ihnen "Kunden". Auch schriftlich sind Sie nachweislich nicht in der Lage ordentlich zu arbeiten, wie z. B. die Personenstandsfälschung ganz klar beweist.

Eine inhaltliche Diskussion in Bezug auf den Bundesstaat Preußen (1913) kann Herr Vogel bzw. seine Mitarbeitenden gar nicht führen, denn sie wissen ja zu wenig, wie das Schreiben beweist.
Herr Vogel schreibt von meiner Gesinnung, welche soll das denn sein? Und was meint Herr Vogel mit Propagieren? Herr Vogel will uns mit der Negativverwendung des Begriffes "propagieren" stigmatisieren und auch dem "dritten" Leser eine negative Gesinnung suggerieren, die es in der Wirklichkeit gar nicht gibt. Juristisch und menschlich gesehen, macht Herr Vogel damit eine "Bruchlandung". Das Gebiet für meine Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Preußen (1913) ist nunmal definiert. Also auch der Grenzverlauf. Da brauchen wir gar nichts rückführen. Es ist auch kein ehemaliges Deutsches Reich, sondern es ist das Deutsche Reich (1913). Und "rechtsextremes" Gedankengut ist es auch nicht. Und deutscher Geschichtsrevisionismus liegt bei uns auch nicht vor, aber offensichtlich bei Herrn Vogel. Übrigens, die Begriffe "deutscher Geschichtsrevisionismus", "ehemaliges Deutsches Reich", "Antisemitismus" usw. kamen nicht von uns, sondern wurden von Herrn Vogel zur Stigmatisierung, Kriminalisierung unserer Personen eingebracht. Und Herr Vogel befindet sich in dem Bereich des Rassismus usw.. Wir haben nichts gegen Juden, wie Herr Vogel dem "dritten" Leser suggerieren will. Juden sehen wir, wie andere Menschen auch. Und wir kennen Fälle aus Herrn Vogels Firmenbereich, wo Juden von der Bundesrepublik Deutschland unwürdig behandelt wurden. Und es ist auch Herr Vogel, indessen System Verordnungen/Gesetze usw. von Adolf Hitler angewendet werden.

Siehe zum Beweis z. B. folgenden Link: 

http://xn----8sbicht0adgd0a8p.xn--p1ai/images/beweis-dokumentation-de/08/02/aktuelle_nazigesetze.pdf    

Uns ist schleierhaft, warum die exekutive Gewalt, sprich Polizei, Staatsanwaltschaft uns nicht hilft. Uns ist auch unverständlich, warum die Bundesrepublik Deutschland, die sich ja "Rechtsstaat" nennt, nicht gegen diese schweren Anschuldigungen einschreitet. Die Bundesrepublik Deutschland stellt uns zur Verteidigung keinen Rechtsanwalt zur Seite. So wie wir gelernt haben, ist unterlassene Hilfeleistung eine Straftat. Unserer Rechtskenntnis nach, haben die Alliierten gemäß ihren Befehlen/ Verordnungen/Gesetzen sofort einzuschreiten und den Sachverhalt ordentlich aufzuklären und zu verfolgen!

Zur Definition und Entwicklung der Nazikeule hier der Link:

http://www.stupidedia.org/stupi/Nazikeule

Mittwoch, 12. August 2015

Der wesentliche Trick der Alliierten, damit sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen müssen...

Der wesentliche Trick der Alliierten, was auch als Kriegslist gemäß HLKO zu werten ist, da der zweite Weltkrieg nicht vorbei ist.

Die Alliierten schaffen eine Kolonie etc. mit sogenannten Gesetzen, ohne definierte Amtssprache. Zum  Beispiel die BRD.
Sie kreierten einen Scheinstaat BRD (Deutschland) als Scheindemokratie mit Scheingewalten.

Alles in der BRD ist im Prinzip Schein, weil das SHAEF-Gesetz gilt und im Rahmen der Besatzungsvorschriften alles befohlen wird. Wo Befehl gilt, gibt es keine Demokratie.

Auch der BRiD-Justiz gibt man Befehle. Deswegen sind sog. Staatsanwaltschaften/Richter etc. weisungsgebunden und gleichgeschaltet. Es gibt daher keine Gewaltenteilung oder Unabhängigkeit.

Alles wird von den Alliierten kontrolliert und kapitalistisch gesteuert.
Eine Maßnahme der Steuerung ist, daß die Alliierten den Armen ihre Rechte verweigern, damit diese nicht gegen die Alliierten klagen können. Den armen Menschen wird die Prozeßkostenhilfe verweigert.
Dies bedeutet, daß die Alliierten bzw. deren BRD-Verwaltung rechtswidrig den Menschen unter Personenstandsfälschung die echten Unterhaltsleistungen verweigern.

Die Menschen in der BRD wurden staatenlos gemacht, damit bekamen diese auch gleich den Sklavenstatus beurkundet. Siehe Personalausweis.

Ich habe die sog. Behörden etc. darauf hingewiesen, daß dieses rechtswidrig ist. Wie der nachfolgende Fall beweist.

Daher gab ich unter dem Hinweis, weil die BRiD-Bediensteten etc. mir meine echte Staatsangehörigkeit Preußen (gemäß Abstammung 1884) nicht bescheinigen wollen, eine Einstweilige Anordnung in das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig, da mir kein echtes-, staatliches Gericht zur Verfügung steht!
 
Eigentlich ist alles nichtig, aber...

Und Schwupp, da kam auch schon dieser unten abgedruckte Brief:
 Nicht ordentlich unterschrieben usw., genau genommen ungültig.
Tja, das Problem ist wiedermal, obwohl der sog. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) darauf hingewiesen wurde, er solle mir gesetzliche Richterinnen/Richter beschaffen, daß ich keine gesetzlichen Richterinnen/Richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig bekomme habe.
Schließlich müssen die Richterinnen/Richter gemäß SHAEF-Gesetz zugelassen sein.

Die Frage, ob ein/e Einzelrichter/in tätig sein soll, ist schon merkwürdig, denn es können auch viel mehr sog. Richterinnen/Richter tätig sein, solange diese nicht ordentlich zugelassen sind, gehe ich davon aus, daß diese alle inkompetent sind.
Ich habe von dem Präsidenten Herrn Bartsch schon die entsprechende BRD-Systemantwort bekommen, die ich aber noch nicht einstelle, weil ich dem Präsidenten Herrn Bartsch noch die Gelegenheit geben möchte, die Sache in gewissen-, möglichen Rahmen in Ordnung zu bringen.

Die Einstweilige Anordnung wurde seitens des sog. Gerichtes nicht durchgeführt. Trotzdem habe ich meine Einstweilige Anordnung (Klage) nochmal schriftlich bestätigt. Siehe nachfolgendes Schreiben:
 
Am nächsten Schreiben sieht man, in welcher Gesellschaft man sich befindet. Nämlich in der Gesellschaft der ignoranten Rechtsbeuger.

Zur Erinnerung: Am Anfang war von mir eine Einstweilige Anordnung gefordert. Stattdessen formuliert die sog. Richterin Schlingmann-Wendenburg rechtswidrig einfach mein Willen zur reinen Klage um und übergeht meinen Willen in Bezug auf die Einstweilige Anordnung.  
Es wird rechtswidrig eine ungültige ZPO (Zivilprozeßordnung) angewendet. Eine nichtstaatliche VwGO wird ebenfalls angewendet. Hier wird der gefälschte Personenstand betrügerisch verwendet, um mir einen Rechtsnachteil zuzufügen. Das Armenrecht ist nicht veraltet, ganz im Gegenteil, es ist anzuwenden.
Denn die sog. BRD-Gesetze (nicht staatlich bzw. ordentlich vom echten Volk legitimiert.), Nazi-Gesetze etc. dürfen nicht angewendet werden! Folglich gilt nur das staatliche Armenrecht, was das sog. Gericht falsch/betrügerisch als veraltet bezeichnet.
Es gibt auch keine isolierten Prozeßkostenhilfeanträge, wie dieses sog. Gericht behauptet.
Das sog. Gericht erdichtet sich irgendwelche Gegebenheiten, die in der Wirklichkeit nicht existieren.
Übrigens, ein einstweiliges Anordnungsverfahren ist kostenlos! Und abgesehen davon, gemäß meinen AGB schuldet mir das sog. Gericht eine Menge. Der sog. Bundeskanzlerin habe ich schon mitgeteilt, das die Schulden mind. 30 Millionen € usw. betragen.
  


Herr Präsident Bartsch, wie lange wollen Sie und Ihre Richterschaft noch das Recht beugen ?
Bringen Sie das in Ordnung oder muß ich einen öffentlichen Strafantrag stellen?
Und mal klar geschrieben, ich habe keine Lust mehr auf Ihre Tricksereien. 
Und nochmal klar geschrieben, wer noch nicht einmal eine definierte Amtssprache nachweisen kann, die ja bei Ihnen unter § 23 VwVfG beschrieben steht. Beispiel: Die Amtssprache ist deutsch. 
Zeigen Sie mir z. B., wie und wo "wohnhaft" im Buch der Amtssprache definiert ist. Eben, nirgends.
Damit ist das Justizwesen nicht arbeitsfähig, weil jeder was anderes behauptet.

Da frage ich mich mal wieder, was die hohen Justizleute studiert haben, wenn sie noch nicht einmal die Amtssprache kennen!!! Einfach nur lächerlich...

Deswegen stehe ich der BRiD und dem Gesetz gegenüber!

Ich verlange, daß das sog. Verwaltungsgericht Braunschweig mir gemäß dem Rechtswörterbuch von Herrn Prof. Dr. Köbler begründet, warum das wahr sein soll, was Sie mir in dem Verfahren schreiben.
 
Und zwar beachten Sie genau die Definitionen/Inhalte zur Menschenwürde, Wahrheit, Freiheit, Menschenrecht, Rechtsbankrott. 

Und denken Sie daran, der Personalausweis ist rechtswidrig und somit ungültig!
Der Personenstand ist gemäß Abstammung (1884-Urgroßvater) zu führen, also ohne wohnhaft etc..
Die Register etc. sind von "amtswegen" zu berichtigen. Alles andere ist vorsätzlicher Betrug etc.. 
Ich verweise auf meine AGB. Rechtsbrüche werde ich in Zukunft gnadenlos verfolgen, soweit dies mir möglich ist.

 






   

Mittwoch, 22. Juli 2015

Personenstandsfälschung - Gelber Schein

In Sachen Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis)

Verweigerung der ordentlichen Feststellung einer echten Staatsangehörigkeit durch die BRD

Der Landkreis Wolfenbüttel beurkundet falsch. 

Die Landrätin Frau Christiana Steinbrügge (SPD) läßt wie folgt falsch beurkunden:

  
Ihr Mitarbeiter Herr Jürgen Haver unterstützt sie dabei, wie man sieht.

Als ich eine Begründung haben wollte, warum mein Personenstand gefälscht wurde, bekam ich mündlich durch Herrn Marco Kelb rechtswidrig Hausverbot.
Auf das Protokoll des Polizisten Görges, zum Hausverbot werde ich vermutlich ewig warten, obwohl die Übersendung beantragt wurde.

Eine von mir geforderte Begründung für den Verwaltungsakt von Herrn Haver, wurde verweigert.
Dabei ist eine Begründung gemäß Gesetz vorgeschrieben.

Eine "deutsche Staatsangehörigkeit" darf ich gar nicht besitzen, weil diese von Adolf Hitler stammt. Siehe Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934.

Gemäß Abstammung hätte mir die beantragte Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen bescheinigt werden müssen, da ich nachgewiesen hatte, daß ich einen Ur-Großvater habe, der 1884 geboren war. Siehe Akte. Mit meinem Schreiben vom 05.07.2015 hatte ich das dem Landkreis Wolfenbüttel bzw. der verantwortlichen Landrätin klar dargelegt.

Bezug in dem Schreiben ist die Anwendung des RuStAG vom 22.07.1913.
Auch kann ich nicht nach Uruguay auswandern, da angeblich die entsprechende Staatsangehörigkeit notwendig ist, die ich mit dem Gelben Schein nachweisen müßte.

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch falsch, da das Verwaltungsgericht Braunschweig normalerweise nicht zuständig ist. Es ist z. B. kein staatliches Gericht. 

Da ich gezwungen war, um eventuelle Rechtsnachteile zu vermeiden, zum Verwaltungsgericht Braunschweig zu gehen, beantragte ich eine Beratung gemäß der geltenden Gesetze.
Diese Beratung wurde mir bisher verweigert. Da das Gericht nicht unabhängig ist, muß die Beratung über einen Rechtsanwalt meiner Wahl erfolgen.

Gemäß Armenrecht (nicht Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe) habe ich einen Anspruch darauf. In der BRD-Prozeßkostenhilfe wird die verbotene ZPO-bezogene Erfolgsaussichtsprüfung durchgeführt. Die ZPO wurde im Rahmen der Bundesbereinigungsgesetze außer Kraft gesetzt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig arbeitet rechtswidrig. Es begeht ständig Täuschung im Rechtsverkehr. Das Gericht ist nicht staatlich, daher ist es auch keine Behörde. Es konnte bisher keine ordentliche Zulassung nachweisen. Dieser Satz geht an die Präsidenten in Bezug auf das VwVfG. § 25 ist für mich daher anwendbar! 

Siehe folgendes Schreiben mit Aktenzeichen 5 A 231/15, wo z. B. die Richterin Schlingmann-Wendenburg nicht unterschrieben hat.

       





Donnerstag, 16. Juli 2015

Deutschland ist nachweislich nicht souverän !!!

Deutschland ist nachweislich nicht souverän!!!

Man braucht kein Zitat von Politikern, um nachzuweisen, daß Deutschland nicht souverän ist.


Viele Menschen glauben immer noch, daß Deutschland souverän sei, deshalb mache ich hier eine unwiderlegbare Erklärung, warum Deutschland nicht souverän ist.

Souverän ist wie folgt definiert bzw. bedeutet folgendes:

Gemäß Duden
  1. (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
    1. (veraltend) unumschränkt
    2. (veraltend) uneingeschränkt
  2. (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln) 
oder siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4n

Fangen wir mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 116 Abs. 1 an. Dort steht folgendes geschrieben:

"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Damit wäre schonmal der Gebietsbereich definiert. Also Deutschland ist nach dem Gebiet vom 31.12.1937 definiert.

Siehe Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

Sehen Sie sich dieses Gebiet einmal auf der Karte an, dann werden Sie feststellen, daß auch Gebietsbereiche von anderen Staaten dort vorhanden sind.

Link dazu:

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://mitglieder.ostpreussen.de/balga/typo3temp/pics/c267f3fd8b.jpg&imgrefurl=http://mitglieder.ostpreussen.de/balga/index.php?id%3D644&h=650&w=722&tbnid=u366DMVNXOiZ1M:&tbnh=90&tbnw=100&usg=__Pwyy3Z5zZuL4N86c1kyJZ2tGzIo=&docid=zW8b9W7GwEt5FM

Nehmen wir z. B. Polen. Polen befindet sich teilweise auf deutschem Gebiet. Somit kann Deutschland nicht mehr souverän sein.
Ansonsten wäre da noch Russland auf deutschem Gebiet.

Da braucht man wohl nicht mehr Berlin, Ramstein (US-Air Base) etc. anzuführen.

Der Beweis ist klar erbracht!   

Dienstag, 7. Juli 2015

Meine Allgemeinen Handels- und Geschäftsbedingungen mit Vertrag

Lebenderklärung

Hiermit erkläre ich, Dirk aus Wolfenbüttel/Ralf aus Wolfenbüttel, Sohn des Mannes Scherer, dass ich nie verstorben, auf hoher See oder sonst wo verschollen war oder meine Lebendigkeit als Mensch jemals berechtigt in Zweifel gezogen wurde.
 

Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung


Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung von Dirk/Ralf, Mann aus der Familie [Scherer] gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit. 

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebührenordnung sind auf dem Stand vom ersten Tag im elften Monat im Jahr zweitausenddreizehn. Alle vorherigen Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren nicht Ihre Gültigkeit.

 

Diese gelten automatisch als anerkannt durch Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Übergabe in Schriftform oder bei einem Kontakt mit mir.


 1

Herausgeber

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind vom Menschen Dirk/Ralf (hier weiter Herausgeber genannt), Mann aus der Familie [Scherer] , herausgegeben.

2

Geltungsbereich

Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle Menschen, Personen und sonstigen kommerziellen Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, dass eine solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

3

Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Soweit nichts anderes zwischen der Herausgeberin und der/den anderen Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Deutschland. Es gilt das internationale Handelsrecht (Kommerzielles Recht). Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist Vertrag.

4

Fristen

Alle Fristen gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Zustellort (Immobilie) an sie selbst (Mensch) zu laufen. Sowohl Krankentage als auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Fristen von hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.

5

Grundsätze

Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz. Alle Menschen sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. Wenn ein Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung - keine Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung (engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.

6

Freier Wille und freier Weg

Der freie Wille und der freie Weg des Herausgebers ist immer gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges des Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung (sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie, etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des Menschen (des Herausgebers), sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde.

7

Unverletzlichkeit der Familie und der Menschen

Die Familie des Herausgebers und die Menschen der Familie des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien Willen ist immer zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an anderen Menschen verursachen. Kinder sind immer bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.

8

Kaufleute

Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen, einzeln handelnden Menschen. Im Falle von Stellen in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.

9

Unterschrift und Identität

Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in welchen sich der richterliche Wille ausdrücken muss (wie zum Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder Räumungsbefehlen, etc.).

10

Auskunftspflicht, Amtspflicht

Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße, grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung der Stelle in der Öffentlichkeit.

11

Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit

Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als solche zu legitimieren. Das Selbe gilt für deren Bedienstete. Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/oder die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem Handeln beziehen.

12

Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der Öffentlichkeit

Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice to principle, notice to principle is notice to agent. Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den freien Willen des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte, in a.) ein sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise. Dies gilt auch für die Menschen in voller, kommerzieller, unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit vorgaben zu handeln.

13

Annahme von Angeboten

Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen und unwiderruflich Frist zu.

14

Vertragstreue

Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.

15

Treuhand

Dem Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die Person Dirk Scherer für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen und/oder Menschen zu übertragen. Eine Ablehnung dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

16

Unwissenheit

Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit – besonders im Bezug auf handelsrechtliche, seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche Formen und Konsequenzen.

17

Entehrungen

Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen, Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges Zurückweisen von Wertpapieren des Herausgebers, Durchführung von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen, Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer der Treuhandschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu einhundertfünfundzwanzigtausend Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB pro Einzelfall und Position.

18

Gebührenordnung

Es gilt die Gebührenordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort fällig und an den Herausgeber in US-Dollar oder sonstiger, frei konvertierbarer und allgemein akzeptierter Währung der Vereinigten Staaten von Amerika zu leisten.

19

Leistungspflicht

Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht in Euro oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB an den Herausgeber gemäß der hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der Leistung des Vertragspflicht, trägt die leistende Vertragspartei.

20

Verzug

Der Verzug für, von der Herausgeberin berechnete Positionen dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von der Herausgeberin im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.

21

Untersagungen

Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat und vertraulich und/oder nicht für das öffentliche Protokoll gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.

22

Bevollmächtigungen

Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter, freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung / Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des Herausgebers.

23

Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politische Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom 
Tage des Standes dieser AGB

Position
Sache / Tatbestand
Je Erfüllungs- und 
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1
Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt
500 € pauschal
1.000 € pauschal
2
Androhung von Zwangsmaßnahmen
3.000 € pauschal
10.000 € pauschal
3
Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift
100 € pauschal
2.000 € pauschal
4
Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen.
500 €pauschal
1.000 € pauschal
5
Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.
1.000 € pauschal
2.000 € pauschal
6
Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal- und inhaltlich falscher Zustellungen u. a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,
Annahme von Angeboten jeglicher Art
300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
6a
Unwirksame „Inlands-Zustellung“
500 € pauschal
1.000 € pauschal
7
Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden
500 € pauschal
1.000 € pauschal
8
Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung
50.000 € pauschal
500.000 € pauschal
9
Unfreiwillige Dienstbarkeit
5.000 €pauschal
10.000 € pauschal
10
Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
11
Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen
100.000 € pauschal
1.500.000 € pauschal
12
Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel
50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
13
Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung
100.000 € pauschal
2.000.000 € pauschal
14
Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen
100.000 € pauschal
2.000.000 € mindestens
15
Personenstandfälschung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
16
Diskriminierung oder Rassismus
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
17
Politische Verfolgung
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
18
Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €
19
Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber
75.000 € pauschal
500.000 € pauschal
20
Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
21
Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden
250.000 € pauschal
3.000.000 € pauschal
22
Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zustandegekommener Gesetze
250.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
23
Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben
100.000 € pauschal
1.000.000 € pauschal
24
Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers
150.000 € mindestens
10.000.000 € mindestens
25
Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.)
50.000 € mindestens
200.000 € mindestens
26
Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
27
Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei
100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
28
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
29
Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
30
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
100.000 € pauschal
31
Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
50.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
32
Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
150.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
33
Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite- und freie Zustimmung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
34
Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 €
1.000.000 €
35
Verhaftung
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
36
Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug
5.000 € pro Stunde
75.000 € pro Stunde
37
Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen
250.000 € pauschal
5.000.000 € pauschal
38
Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu
2.500.000 € pauschal
10.000.000 € pauschal
39
Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder
1.000.000 €
pauschal pro Kind
10.000.000 €
pauschal pro Kind
40
Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder
5.000.000 €
pauschal pro Kind
20.000.000 €
pauschal pro Kind

     41      Übersendung rabulistischer Schreiben                                          2.500.000 € pauschal                                 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________

     42      Falsche Verdächtigung oder andere
                        friedensstörende- Maßnahmen oder Schreiben                             2.500.000 € pauschal                                 10.000.000 € pauschal
________________________________________________________________________________________________________________________________



AGB und Vertrag
über Schadenersatz

zwischen Dirk, Mann aus der Familie [Scherer],
Anschrift: Am Antoinettengarten 32 b in 38302 Wolfenbüttel

nachfolgend Eigentümer genannt.

und

allen Personen, die im Auftrag für als Firmen handelnde Unternehmen der Verwaltung BRD,
wie vorgebliche Regierung, Finanzamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Beitragsservice, Bürgeramt, Polizei etc.,

sowie

alle deren Mitarbeitern, Bediensteten, Beauftragten,
Vorgesetzten und Erfüllungsgehilfen

nachfolgend Fordernde genannt,

kommt durch konkludentes Handeln
der folgende Vertrag mit aufgeführten AGB zustande:


§ 1 Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag über Schaden-ersatz gelten weltweit. Der Gerichtsstand zu diesem Vertrag ist vom Eigentümer frei wählbar.
2. Sie gelten insbesondere dann, wenn in der üblichen handelsrechtlichen Frist vom Fordernden kein Nachweis über eine hoheitliche Tätigkeit erbracht wird, sodass damit der Fordernde privat haftend auf Grundlage von HGB und BGB tätig ist.
3. Sie treten automatisch mit Bekanntgabe gegenüber dem Fordernden an dem Tage in Kraft, sobald der Fordernde einen Kontakt zum Eigentümer aufnimmt und eine unter § 4 aufgelistete Handlung zweifelsfrei erkennbar ist. Als Kontakt- und Kommunikationsmittel gelten Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Ansprache.

§ 2. Rechte und Pflichten des Fordernden

1. Der Fordernde handelt und haftet dem Eigentümer als Privatperson/en nach § 823 des staatlichen BGB.
2. Der Fordernde trägt anderenfalls die Beweislast, dass eine staatlich- und gesetzlich gültige Forderung bzw. ein durch die Vertragsparteien rechtsgültiger-, unterschriebener Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel einer Staatlichkeit gelten ausschließlich beglaubigte Kopien von Gründungsurkunden behaupteter Entitäten (z.B. Bund und Ländern) sowie Bestallungsurkunden als Beamter auf einen konkreten Staat mit einer Substantivbezeichnung. Mündliche Vereinbarungen, Gewohnheitsrechte und bloße Behauptungen gelten nicht als Beweismittel. Ist dies nicht der Fall, greifen automatisch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Der Fordernde ist verpflichtet, diesen Vertrag und die damit verbundenen AGB allen in diesem Fall involvierten Verwaltungen und Erfüllungsgehilfen bekanntzugeben.
Er haftet darüber hinaus für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten und Mitarbeiter.

4. Der Fordernde zahlt die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen aus Rechnungen gemäß § 4 aus diesen angenommenen AGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine entsprechend geforderten Nachweise einer echten Rechtsgültigkeit oder einen handelsrechtlichen Vertragsnachweis mit einer Unterschrift des Eigentümers erbringen kann. Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Fordernden und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz.
6. Der Fordernde kommt nach Rechnungslegung und Ablauf einer 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Betriebs- und Privatvermögen oder sonstiges Vermögen. 
 
§ 3 Rechte und Pflichten des Eigentümers

1. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß § 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden. Hierbei können mehrere Positionen in einer Rechnung zusammengefasst werden, wobei in § 4 genannte Summen als Höchstmarken gelten, die vom Empfänger nach unten beliebig gewählt werden können.
2. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung obliegt dem Eigentümer. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus dem im § 4 aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

 
§ 4. Gebühren und Preise

Die Gebühren und Preise dieses Vertrages und AGB werden in Euro geführt und sind in Euro zu bezahlen. Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung oder Ausfalls der Eurowährung sind die Summen in Gold oder Silber zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Wechselkurs der jeweiligen Gewichtseinheit von Gold und Silber zum Euro vom Tage dieses Vertragsbeginns.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen.
Die Leistung ist in erkennbaren Positionen - siehe AGB - auch ohne konkreten Schadenseintritt beim Eigentümer für jede einzelne-, beteiligte Person fällig.

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf die Bearbeitungsgebühren gemäß Pos. 1 der Tabelle der AGB und eine Abschlusszahlung von maximal 5.000.- €, es sei denn, der Schaden ist für den Eigentümer bereits eingetreten.
Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.


§ 6. Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen

Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.